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Der Energieverbrauch im Gebäudesektor soll bis 2035 deutlich sinken.
Der Energieverbrauch im Gebäudesektor soll bis 2035 deutlich sinken.

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EU-Sanierungsvorgaben – Wie lässt sich der Energieverbrauch im Gebäudebestand senken?

Die EU-Mitgliedsstaaten sind sich einig: Der Energieverbrauch im Gebäudesektor muss sinken. Konkrete Einsparziele finden sich in der neuen EU-Gebäuderichtlinie. Der Fokus liegt dabei auf der Renovierung unsanierter Gebäude. Aber auch in vielen bereits sanierten Altbauten schlummert noch Einsparpotenzial.

Rund 40 Prozent des Energieverbrauchs und knapp ein Drittel der europäischen Treibhausgasemissionen gehen auf das Konto des Gebäudesektors. Um die Emissionen zu senken hat die EU die Gebäuderichtlinie (Energy Performance of Buildings Directive – EPBD) überarbeitet und mit konkreten Einsparzielen verabschiedet.

Die Novelle sieht vor, dass der Energieverbrauch von Wohngebäuden bis 2030 um 16 Prozent und bis 2035 um 20 bis 22 Prozent sinken soll. Die Richtlinie muss nun von den EU-Mitgliedstaaten innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden. Wie sie die Einsparungen erreichen, bleibt ihnen überlassen. Festgelegt ist, dass mindestens 55 Prozent durch die Renovierung der ineffizientesten Gebäude erzielt werden soll. Für die restlichen 45 Prozent können auch bereits isolierte Gebäude auf ein besseres Niveau gebracht werden.

Was sind die ineffizientesten Gebäude?

Ähnlich wie elektrische Haushaltsgeräte werden auch Häuser bestimmten Energieeffizienzklassen zugeordnet. Sie dienen dazu, die energetische Qualität zu bewerten und vergleichbar zu machen. Die Skala reicht derzeit von der Energieeffizienzklasse A+ (beste) bis zu H (schlechteste). Zur einheitlichen Umsetzung der neuen EU-Gebäuderichtlinie sollen die Energieeffizienzklassen europaweit angeglichen werden. Die höchste Klasse A steht für Nullemissionsgebäude. Die niedrigste Klasse G umfasst die 15 Prozent der Häuser mit den schlechtesten energetischen Werten im nationalen Gebäudebestand. Schätzungen zufolge entspricht das rund 2,3 Millionen Ein- und Zweifamilienhäusern in Deutschland.

Gibt es eine Sanierungspflicht?

Um die Richtlinie wurde lange gerungen. In der Debatte war auch eine Sanierungspflicht: Demnach hätten Gebäude mit dem schlechtesten energetischen Standard (Worst Performing Building – WPB) zuerst saniert werden müssen. Ziel war es, dass alle Wohngebäude bis 2030 mindestens in Energieeffizienzklasse E und bis 2033 in Klasse D aufsteigen. Der Sanierungszwang für Einzelgebäude ist zwar vom Tisch, Hauseigentümer müssen trotzdem mit steigenden Anforderungen rechnen.

Schon heute gibt es in Deutschland eine Sanierungspflicht. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht bei einem Eigentümerwechsel beispielsweise die Dämmung der obersten Geschossdecke bzw. des Daches vor. Bei umfangreicheren Baumaßnahmen müssen – unabhängig von einem Eigentümerwechsel – die Vorgaben des GEG bei einer erfüllt werden. Zudem gilt seit dem 1. Januar 2024, dass jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen muss.

Welche Vorteile bringt die energetische Sanierung?

Wer sein Haus energetisch saniert und damit den Energieverbrauch senkt, leistet nicht nur einen Beitrag zum Klimaschutz, sondern profitiert auch von niedrigeren Betriebskosten. Gerade im Hinblick auf die höhere CO2-Besteuerung wird eine gute Energieeffizienzklasse immer wichtiger. Zudem steigert die Gruppierung in eine höhere Klasse den Wert einer Immobilie. Eine aktuelle Analyse ergab, dass die Angebotspreise von Immobilien der schlechtesten Energieeffizienzklasse H im ersten Quartal 2023 rund 50 Prozent unter denen von Häuser der Klasse A lagen. Sogar für Häuser der Klasse B musste man mit Preisabschlägen zwischen 16 und 19 Prozent rechnen.

Wie lassen sich die angestrebten Einsparungen erreichen?

Empfehlungen zur Verbesserung des energetischen Standards finden sich im Energieausweis. Oft reichen schon einzelne Maßnahmen wie die Dämmung der obersten Geschossdecke oder der Austausch alter Türen und Fenster aus, um in eine höhere Energieeffizienzklasse aufzusteigen. Die höchste Energieeinsparung erzielen Hausbesitzer, wenn sie alle Maßnahmen – von der Dämmung der Gebäudehülle bis hin zum Heizungstausch – miteinander kombinieren. Am besten lassen sie sich vorab von einem Energieberater einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellen. Dieser zeigt nicht nur auf, welche Maßnahmen in welcher Reihenfolge sinnvoll sind, sondern auch welche Kosten auf die Eigentümer zukommen und welche Fördermittel in Anspruch genommen werden können.

Energetische Sanierung mit Town & Country Haus

Die regionalen Sanierungsberater von Town & Country Haus stehen den Hausbesitzern in allen Phasen der energetischen Sanierung zur Seite. Die Basis des Projekts bildet eine fundierte Energieberatung, anhand derer ein individueller Sanierungsfahrplan mit energetischem Gesamtkonzept entwickelt wird.

Um Finanzierungsfragen kümmert sich auf Wunsch der unabhängige Fördermittel- und Finanzierungsservice von Town & Country Haus. Die Berater finden stets die besten Konditionen und unterstützen Sanierer außerdem bei der Beantragung von Fördermitteln. Einzigartig in der Branche ist der Sanierungs-Schutzbrief mit enthaltener Festpreis- und Fertigstellungsgarantie. Er sichert die Sanierer vor, während und nach den Handwerkerarbeiten ab.

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