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Was gilt 2025 für Heizungen und Kamine? Wir haben es kurz zusammengefasst.
Was gilt 2025 für Heizungen und Kamine? Wir haben es kurz zusammengefasst.

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Vorschriften, Fristen & Veränderungen: Das gilt 2025 für Heizungen und Öfen

Heizungsgesetz, Bundes-Immissionsschutzgesetz, CO2-Preis: 2025 hält für Bauwillige und Hausbesitzer einige Änderungen im Bereich Heizung bereit. In einigen Fällen kann sogar der Austausch des alten Kessels oder Holzofens zur Pflicht werden. Die wichtigsten Punkte im Überblick.

Spätestens 2045 soll Deutschland klimaneutral sein. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen im Gebäudebereich die CO2- und Schadstoffemissionen deutlich gesenkt werden. Deshalb treten 2025 einige neue Regelungen und Vorschriften für Heizungen und Öfen in Kraft.

Strengere Grenzwerte für Kamin- und Kachelöfen

Wer mit einem Ofen heizt, muss immer strengere Abgas-Grenzwerte erfüllen. Geregelt werden diese in der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung, kurz BImSchV, ab. Zum 31. Dezember 2024 lief die letzte Übergangsfrist für ältere Feuerstätten, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 eingebaut wurden, ab.

Seit dem 1. Januar 2025 gelten folgende Grenzwerte:

  • max. 4 Gramm Kohlenmonoxid je Kubikmeter
  • max. 0,15 Gramm Feinstaub je Kubikmeter

Betroffen sind Feuerungsanlagen, die mit Holzscheiten, Pellets, Hackschnitzeln oder Kohle befüllt werden. Für sie muss nachgewiesen werden, dass sie die geltenden Emissionsgrenzwerte einhalten. Das geht entweder mit einer Bescheinigung des Herstellers oder mit einer Messung durch den Schornsteinfeger.

Ausgenommen von den Regelungen sind:

  • historische Grundöfen
  • Kachelöfen
  • Badeöfen
  • Backöfen
  • offene Kamine
  • Öfen, die vor dem 1. Januar 1950 installiert wurden
  • offene Kamine, die laut Verordnung nur gelegentlich betrieben werden dürfen
  • Grundöfen, Herde und Backöfen unter 15 Kilowatt (kW) Nennwärmeleistung
  • Öfen, die zur alleinigen Wärmeversorgung einer Immobilie dienen

Öfen, die die Vorschriften nicht erfüllen, können nachgerüstet werden. Hausbesitzer sollten aber genau nachrechnen, ob sich der Aufwand lohnt. Eine Nachrüstung ist meist teurer als ein neuer Kaminofen. Zudem verbrauchen moderne Geräte weniger Brennstoff.

65-Prozent-Regelung für Neubauten

Öl- und Gasheizungen sollen Schritt für Schritt aus den Heizungskellern verschwinden. Den rechtlichen Rahmen dafür legte die Bundesregierung mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetztes (GEG), auch als Heizungsgesetz bekannt. Dieses schreibt seit 2024 vor, dass neu installierte Heizungsanlagen zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien gespeist werden müssen. Der Einbau einer reinen Gas- oder Ölheizung ist damit nicht mehr möglich. Die Regelung gilt zunächst nur für Neubauten in Neubaugebieten. Für Neubauten, die in Baulücken entstehen, oder Bestandsgebäude sieht das Heizungsgesetz längere Übergangsfristen, die mit der kommunalen Wärmeplanung verknüpft sind, vor. Spätestens Mitte 2028 sollen dann alle neu eingebauten Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien laufen.

Austauschpflichten für Bestandsgebäude

Bestehende Öl- und Gasheizungen dürfen weiter betrieben werden, solange sie funktionieren. Sollte die Heizung kaputt gehen, dann kann sie repariert werden. Eine Austauschpflicht besteht nur für Öl und Gasheizungen, die vor 1995 eingebaut wurden und auf veralteter Technik basieren. Konkret geht es um Konstanttemperaturkessel mit einer Nennleistung zwischen 4 und 400 Kilowatt (kW). Diese gelten als besonders ineffizient, da sie – im Gegensatz zu modernen Niedertemperatur- und Brennwertkesseln – ihre Heiztemperatur nicht an die Außentemperatur anpassen können und mit konstant hoher Temperatur heizen.

Gut zu wissen: Eigentümer, die ihr Ein- oder Zweifamilienhaus vor dem 1. Februar 2002 bezogen haben, sind von der Austauschpflicht ausgenommen. Wechselt die Immobilie den Eigentümer, dann hat der neue Besitzer hat zwei Jahre Zeit, eine neue Heizung einzubauen.

Welche Regeln gelten 2025 beim Heizungstausch?

Bis die kommunale Wärmeplanung der Stadt oder Gemeinde vorliegt, dürfen Hausbesitzer nach wie vor eine Öl- oder Gasheizung installieren lassen. Mit einer Besonderheit: Die neue Heizung muss dann stufenweise erneuerbare Energien – etwa Biogas oder Bioöl – verwenden. Ab 2029 liegt der Anteil bei 15 Prozent, ab dem 1. Januar 2035 sind es mindestens 30 Prozent und ab dem 1. Januar 2040 muss der Anteil erneuerbarer Energien mindestens 60 Prozent betragen.

Hausbesitzer sollten sich jedoch gut durchrechnen, ob sich eine Heizung auf fossilen Energieträgern überhaupt noch lohnt: 2025 ist der CO2-Preis erneut gestiegen und liegt nun bei 55 Euro pro ausgestoßener Tonne Kohlendioxid. Das bedeutet Mehrkosten von 17,5 Cent je verbrauchtem Liter Heizöl und 1,2 Cent je verbrauchter Kilowattstunde Gas. Zudem haben eine Reihe von Gasnetzbetreibern für 2025 starke Erhöhungen ihrer Gasnetzgebühren angekündigt.

Ausblick: Wie geht es mit dem Heizungsgesetz weiter?

Nach dem Bruch der Ampelkoalition und dem Regierungswechsel ist zu erwarten, dass das Gebäudeenergiegesetz 2025 überarbeitet wird. Die CDU hatte bereits vor den Neuwahlen angekündigt, das Heizungsgesetz rücknehmen zu wollen. In diesem Fall würde die davor gültige Version wieder greifen. Wahrscheinlich ist, dass Übergangsfristen verlängert und Regelungen vereinfacht werden. Auf dem Prüfstand steht auch die Förderung für den Heizungstausch. Ganz abgeschafft wird diese wohl nicht, denkbar sind aber Anpassungen hinsichtlich der Fördersätze oder der Verteilung der Fördermittel.

Sanierung nicht auf die lange Bank schieben

Noch wird der Heizungstausch mit Zuschüssen von bis zu 70 Prozent belohnt. Und auch für andere Maßnahmen wie die Dämmung der Gebäudehülle oder die Energieberatung winken attraktive Förderungen. Familien, die eine energetische Sanierung ihres Hauses planen, sollten deshalb nicht zu lange warten und Kontakt zu einem Sanierungs-Experten von Town & Country Haus aufnehmen.

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Isabell Hering

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